Küchenablöse fair und nachvollziehbar dokumentieren

Bei einer Küche treffen Einbauten, Geräte, Gebrauchsspuren und persönliche Preisvorstellungen aufeinander. Eine einzige Zeile „Küche komplett“ ist deshalb besonders konfliktanfällig.

Küche und Geräte sinnvoll aufteilen

Die Küchenmöbel können als zusammengehörige Position erfasst werden. Wertrelevante Geräte wie Backofen, Kochfeld, Geschirrspüler oder Kühlschrank sollten zusätzlich einzeln beschrieben werden. So bleiben Zustand und Preis jedes Bestandteils nachvollziehbar.

  • Küchenmöbel und Arbeitsplatte
  • Backofen und Kochfeld
  • Geschirrspüler
  • Kühl- und Gefriergerät
  • Beleuchtung und vereinbartes Zubehör

Zustand sichtbar machen

Neben einer Gesamtaufnahme sind Fotos von Arbeitsplatte, Fronten, Innenbereichen und vorhandenen Schäden sinnvoll. Bei Geräten sollten Marke, Modell und erkennbare Gebrauchsspuren erfasst werden, sofern diese Angaben verfügbar sind.

Preis und Übernahme gemeinsam freigeben

Ordivant berechnet keinen verbindlichen Wert. Die Parteien tragen den ausgehandelten Preis ein und können Gegenvorschläge versioniert abstimmen. So bleibt klar, welcher Betrag tatsächlich Teil der freigegebenen Fassung ist.

Häufige Fragen

Berechnet Ordivant den Wert der Küche?

Nein. Ordivant dokumentiert den von den Parteien vereinbarten Preis, erstellt aber kein Wertgutachten.

Sollten Elektrogeräte einzeln erfasst werden?

Ja, insbesondere wenn Zustand, Alter oder Preis der Geräte für die Vereinbarung relevant sind.

Ist die Zahlung über Ordivant möglich?

Nein. Ordivant verwahrt keine Ablösezahlung; der Zahlungsstatus wird lediglich dokumentiert.