Ablösevereinbarung: Inventar nachvollziehbar festhalten

Wer Einbauten, Möbel oder Geräte vom Vormieter übernimmt, braucht vor allem eine gemeinsame, eindeutig dokumentierte Fassung. Eine lose Chat-Unterhaltung reicht dafür selten aus: Positionen ändern sich, Preise werden nachverhandelt und Fotos verschwinden zwischen anderen Nachrichten.

Welche Angaben sollten dokumentiert werden?

Jede Position sollte einzeln bezeichnet werden. Sammelbegriffe wie „gesamtes Inventar“ lassen später offen, was tatsächlich umfasst war. Der dokumentierte Zustand muss zur Besichtigung passen und sichtbare Mängel sollten direkt bei der betreffenden Position festgehalten werden.

  • Name und Kontakt der beiden Parteien
  • Wohnung beziehungsweise Übergabeort
  • eindeutige Bezeichnung jeder Position
  • Zustand, Menge und zugeordnete Fotos
  • vereinbarter Einzelpreis und Gesamtsumme
  • Übergabe- und Zahlungsmodalität
  • Datum und Freigabe der gemeinsamen Fassung

Warum eine versionierte Fassung entscheidend ist

Eine Änderung am Preis oder Zustand darf nicht unbemerkt in eine bereits akzeptierte Liste gelangen. Deshalb hebt Ordivant vorhandene Freigaben auf, sobald sich die relevante Fassung ändert. Beide Parteien bestätigen anschließend ausdrücklich dieselbe Version.

Das erzeugte Ordivant-Dokument dient als strukturierter Anhang. Die dazu passende Vertragsvorlage wird separat ausgewählt; Ordivant ersetzt weder den Vertrag noch eine Rechtsberatung.

Von der Liste zum Abschlussdokument

Der Initiator erfasst den Vorgang zunächst kostenlos. Erst bevor die Gegenpartei verbindlich eingeladen wird, fällt der einmalige Preis an. Danach können beide Seiten Positionen prüfen, Änderungen nachvollziehen und die endgültige Fassung freigeben.

Häufige Fragen

Ist das Ordivant-Dokument ein Kaufvertrag?

Nein. Es dokumentiert das vereinbarte Inventar und ist für die Verwendung als Anhang zu einer separat gewählten Vertragsvorlage gedacht.

Kann eine bestätigte Position noch geändert werden?

Ja. Jede relevante Änderung erzeugt jedoch eine neue Fassung und setzt bestehende Freigaben zurück.

Wer bezahlt Ordivant?

Der Initiator bezahlt einmalig 19,90 Euro. Für die eingeladene Gegenpartei ist der Vorgang kostenlos.